Donnerstag, 31. August 2023

Nachrichtenvergleich vom 31.8.2023, ARD bis ZDF unter Beobachtung: "Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar, ehrenamtlich - gemeinwohlorientiert: Zusammenfassung aus unabhängigen, freien Medien".

In einem angeblich demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland, sollen "eigentlich" die Leitmedien, hier federführend ARD bis ZDF D-Radio, als vierte (Staats)Gewalt dienen. "Aber leider ist das bekanntlich nur Wunschdenken".
   
🔹 SERVUS.TV Nachrichten, vom 31. August 2023, 19:20 Uhr

🔹 NEWS UPDATE, 31. August 2023, Teil 1

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🔹 Finger weg von unseren Kindern: Tote Filmproduzenten, die die pädophile Elite aufdecken wollten


🔹 NEWS UPDATE, 31. August 2023, Teil 2

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ARD bis ZDF unter Beobachtung ZDF - heute ARD - Tagesschau Tagesthemen Vergleich vom 30. 8. 2023 - Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert.
 
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Mittwoch, 30. August 2023

Nachrichtenvergleich vom 30.8.2023, ARD bis ZDF unter Beobachtung: "Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar, ehrenamtlich - gemeinwohlorientiert: Zusammenfassung aus unabhängigen, freien Medien".

In einem angeblich demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland, sollen "eigentlich" die Leitmedien, hier federführend ARD bis ZDF D-Radio, als vierte (Staats)Gewalt dienen. "Aber leider ist das bekanntlich nur Wunschdenken".
  

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🔹 Finger weg von unseren Kindern: Tote Filmproduzenten, die die pädophile Elite aufdecken wollten


🔹 Cum-Ex: Es kann zweifelsfrei bewiesen werden, Olaf Scholz hat vor dem Untersuchungsausschuss gelogen











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Dienstag, 29. August 2023

Nachrichtenvergleich vom 29.8.2023, ARD bis ZDF unter Beobachtung: "Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar, ehrenamtlich - gemeinwohlorientiert: Zusammenfassung aus unabhängigen, freien Medien".

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Ein Aufsatz zweier Juristen könnte die gesamte Rechtsgrundlage vieler Impfungen ins Wanken bringen. Abertausenden Ärzten würden dann Strafverfahren drohen – und Impfopfer hätten vor Gericht beste Karten.

Warum das so ist, erklärt Mit-Autor Gebauer im Interview.

Nüchterne juristische Analyse mit politischer Sprengkraft einer Atombombe.

Links zum anderen Gebauer-Interview zum Great Reset: 

https://youtu.be/B3mk8QSZInE

Quelle: Boris Reitschuster.de auf Rumble

Der juristische Fachaufsatz „Ärztliche Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ von Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. jur. Katrin Gierhake ist am 27. Juli 2023 in der Neuen Juristischen Wochenschrift erschienen; die jedem Juristen vertraute Fundstelle für den Artikel lautet: NJW 2023, 2231ff.

 

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Abertausenden Ärzten würden dann Strafverfahren drohen – und Impfopfer hätten vor Gericht beste Karten. Parteien - Politiker- Mitgliederhaftung Corona
 
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Im April des Vorjahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung mehrheitlich unbemerkt von der Bevölkerung im Jahre 2020 essenzielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten COVID-19-Impfstoffe außer Kraft gesetzt hatte. Um eine zügige Implementierung der neuartigen mRNA-Wirkstoffe zu ermöglichen, wurde dafür extra eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung" (MedBVSV) erlassen, um darüber viele bisher gängige und bewährte Ablaufprocedere außer Kraft zu setzen. Im Januar 2022 stellte Bundeskanzler Olaf Scholz, neben vorherigen Aktionen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), höchstpersönlich die Kampagne " Impfen hilft" vor.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet nun in einem Artikel (Bezahlschranke) darüber, dass "erste Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Amtshaftung" seitens Bürgern mit Impfschäden erhoben worden seien. Mehrere Klagen, betreut durch die Kanzlei Steinbock & Partner, stützen sich dabei "auf unzureichende Aufklärung in Arztpraxen". Weiter heißt es in dem Artikel zu den Inhalten der Klageschriften:

"Da die impfenden Ärzte als Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung gehandelt hätten, habe die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung für deren Fehler einzustehen. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt."

In dem Artikel werden aktuelle Beispiele und Details zu Klagen von Betroffenen dargestellt. So etwa klagt eine 56-jährige Frau vor dem Landgericht Gera, aufgrund der Folgenachwirkungen nach Erhalt einer Impfung des Produkts Comirnaty des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech im Dezember 2021. Den Streitwert der Klage, ausgehend von den lebenseinschränkenden Beschwerden, beziffert der Anwalt dabei auf rund 226.000 Euro. Dazu heißt es in dem Artikel:

"Mitte Januar 2022 sei die Mandantin wegen einer Sinusvenenthrombose stationär im Krankenhaus behandelt worden. Die Krankenhausärzte hätten den zuständigen Stellen eine Impfkomplikation gemeldet. Die Klägerin sei nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden, auch nicht über die damals schon bekannten Komplikationen sogenannter thromboembolischer Geschehen, so der Anwalt."

Gerichtlich muss jetzt geklärt werden, ob die finale Verantwortlichkeit bei der verabreichenden medizinischen Person oder dem Bund, als verantwortliche Institution von Vorgabenänderungen im MedBVSV, zu ermitteln ist. So wurde in Paragraf 4 des MedBVSV neu formuliert:

"Die nach § 77 AMG zuständige Bundesoberbehörde kann im Einzelfall anordnen, dass abweichend von den §§ 10 und 11 AMG Arzneimittel ohne eine Kennzeichnung und Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln erforderlich ist."

Unter den Folgen der Auswirkungen einer Sinusvenenthrombose – wie Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen – leide die Klagende bis heute. Ihren Beruf als Verkäuferin könne sie weiterhin nicht ausüben. In einem anderen dargestellten Fall, eingereicht beim Landgericht Detmold, muss sich das Gericht mit der Schmerzensgeldforderung einer 37-jährigen Frau befassen. Über diesen Fall heißt es in dem Artikel:

"Die Klägerin war im Fe­bruar 2022 in der Praxis einer Allgemeinmedizinerin mit dem Corona-Impfstoff Spikevax des amerikanischen Herstellers Moderna geimpft worden. Ein Arzt-Patienten-Gespräch habe nicht stattgefunden. Noch im selben Monat sei es zu einem vollständigen Verlust der Körperbehaarung (Alopecia universalis) gekommen, unter dem die Frau weiterhin leide."

Ein dementsprechendes Phänomen, der "Ursächlichkeit zwischen einer Impfung mit dem verabreichten Wirkstoff und dem Auftreten von Alopezie", sei mittlerweile in der medizinischen Fachliteratur nachweislich vorzufinden. Eine weitere Anpassung des MedBVSV lautet:

"Abweichend von § 84 AMG unterliegen pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich der Auswirkungen der Anwendung der in § 1 Absatz 2 genannten Produkte nicht der Haftung, wenn diese Produkte durch das Bundesministerium als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers in den Verkehr gebracht werden."

Bereits im Mai dieses Jahres klagte die seitens der FAZ genannte Kanzlei im Namen einer betroffenen Impfgeschädigten in Bayern. Auch diese Frau erhielt den Wirkstoff Comirnaty von BioNTech. Laut einem Blogeintrag würde dabei die Kanzlei "eine dreistellige Zahl von Geschädigten" betreuen, die ausgehend von ihren Leiden über diesen Weg versuchen würden "Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Corona-Impfschäden geltend zu machen." Auch in diesem Fall lautet der Vorwurf:

"Eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Impfung erfolgte nicht."

Die Frau leidet aktuell unter "einem hyperkeratotisches Ekzem an der rechten Hand", welches sie als Rechtshänderin im Alltag "stark einschränken" würde. Diese Klage hat einen Streitwert von 157.000 Euro. Über den erlebten Vorgang ihrer Impfung heißt es in dem Beitrag:

"Eine ordnungsgemäße Impfaufklärung lässt sich daher unter 20 Minuten kaum bewerkstelligen. Im vorliegenden Fall gab es kein Arztgespräch über die Impfung, der Geschädigten wurde nicht einmal Zeit gelassen, sich den Aufklärungsbogen auch nur ansatzweise anzusehen.

Sie musste unterzeichnen und wurde dann geimpft. Die Impfung erfolgte zudem nicht durch einen Arzt, sondern durch eine nichtärztliche medizinische Fachkraft (Arzthelferin). Es gab daher überhaupt keine Möglichkeit, sich über die Risiken zu informieren."

"Ansprüche aus Amtshaftung" bestehen laut FAZ-Darlegung nur theoretisch dann, "wenn jemand eine Amtspflicht verletzt, die den Zweck hat, Dritte vor Schäden zu schützen." Zudem muss nachweislich "ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegen, welches ursächlich für den erlittenen Gesundheitsschaden sein müsste." Grundsätzlich kein Fehlverhalten des Impfpersonals liegt vor, "wenn der Patient aufgrund eines generellen Risikos der Impfung einen Schaden erleidet".

Anders wäre es, wenn nachweislich "konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Impfung ein erhöhtes Risiko schwerer Nebenwirkungen und Impfschäden mit sich bringt."

Mehr zum Thema - Das BMG informiert über BioNTech-Abnahmeverpflichtungen und 80 Millionen Impfstoffdosen auf Lager

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Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen dessen Aussage im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal gestellt. Demnach hat Scholz einen Untersuchungsausschuss über seine Treffen mit Warburg-Bankiers belogen.

Wegen uneidlicher Falschaussage: Strafanzeige gegen Olaf Scholz

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi hat eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz erstattet.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken Fabio de Masi hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Anzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen uneidlicher Falschaussage gestellt.

Es geht dabei um seine Aussage zu Treffen mit Bankiers der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug. Scholz, zur damaligen Zeit Hamburger Bürgermeister, hatte im Untersuchungsausschuss erklärt, er könne sich an diese Treffen nicht mehr erinnern. Die Hamburger Senatskanzlei hatte immer erklärt, nach 2018 keinen Zugriff mehr auf seinen Kalender gehabt zu haben. Einen Termin im Jahr 2018 hat er aber in einem anderen Zusammenhang selbst bestätigt, weshalb er dem Untersuchungsausschuss gegenüber die Unwahrheit gesagt habe, so de Masi.

Diese Treffen sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Verdacht im Raum steht, dass Scholz persönlich in die Hamburger Finanzverwaltung eingegriffen hat, um eine Anweisung des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble zu blockieren. Diese Anweisung sah vor, dass die Finanzbehörden die zu Unrecht erhaltenen Steuererstattungen von Dritten wieder zurückfordern sollten. Es geht dabei um einen Betrag von 40 Millionen Euro.

Nachdem Olaf Scholz nicht nur Bundeskanzler, sondern außerdem auch Bundestagsabgeordneter ist, wäre eine tatsächliche Klageerhebung erst nach einer Aufhebung der Immunität möglich. Ermittlungen können allerdings geführt werden.

"Eine Lüge vor dem Untersuchungsausschuss ist bereits für sich genommen eine Straftat", schreibt de Masi auf seiner Webseite.

Hier geht es zur Strafanzeige (insgesamt umfasste diese 8 Seiten).

"Und wenn die Lüge eines Kanzlers vor einem Parlament nicht mehr für einen Rücktritt reicht, was eigentlich dann?"

Quelle:

Mehr zum Thema - Bei Scholz liegen die Nerven blank: Neue Details zu Cum-Ex-Deals 

 


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Montag, 28. August 2023

Hinweisgeberschutzgesetz: Hunderttausend neue Meldestellen für Denunziation

In diesen Wochen wurden in Deutschland weitestgehend unbemerkt rund 100.000 Meldestellen gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz =(Denunziationsgesetz "HinSchG" hier weiterlesen), "unter dem Deckmantel: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG, durch die Parteien von: CDU / CSU, FDP, SPD, DIE GRÜNEN, unter Enthaltung: DIE LINKE)", eingerichtet. Dort können Bürger Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen. Kritiker befürchten – neben einer Welle von Denunziationen – auch die Selbstzensur der freien Meinungsäußerung. 


Seit Anfang Juli sind Unternehmen der Wirtschaft mit mehr als 49 Beschäftigten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland verpflichtet, eine sogenannte Meldestelle zu betreiben. Die betrieblichen Meldestellen sollen so als eine Art Hilfspolizei-Dienststelle fungieren. Bürger können dort Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen das Gesetz verstoßen. Darüber berichtete am Sonntag die Nachrichtenplattform Achgut.com.

Den Unternehmen droht bei Nichteinrichtung einer derartigen Meldestelle eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro. Zusätzlich richten die Behörden auf Bundes- und Länderebene weitere Meldestellen ein, bei denen besorgte Bürger anderweitige mutmaßliche Straftaten melden können. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz regelt nach Paragraf 1 "Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich" den Schutz der hinweisgebenden Personen. In Absatz 1 heißt es dort: "Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)."

Im Paragraf 2 des Gesetzes werden die infrage kommenden Straftaten aufgelistet, welche Bürger bei den neuen Stellen melden sollten: Unter Punkt 10 wird beispielsweise festgelegt, dass man auch Äußerungen von Staatsbediensteten melden dürfe, die gegen ihre Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen könnten. Sollte ein Beamter also einmal eine in Bezug auf die offizielle Regierungsmeinung abweichende Ansicht vertreten, muss er zukünftig befürchten, denunziert zu werden. Nach dem Paragrafen 6 des Gesetzes "Verhältnis zu sonstigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten" dürften schließlich sogar Vorgänge gemeldet werden, die einer vertraglichen oder rechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Bei den betrieblichen Meldestellen kann jeder Bürger – nicht nur die Mitarbeiter des jeweiligen Betriebs – seine Beobachtungen telefonisch, schriftlich oder persönlich melden. Zusätzlich trat am 11. August auch noch eine Verordnung über die Schaffung einer zentralen Meldestelle für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dort können sich Personen beraten lassen, die "in Erwägung ziehen, eine Meldung zu erstatten" und sich nicht an die betrieblichen Meldestellen wenden wollten. Die Bundesstelle wird mit 22 Mitarbeitern besetzt jährlich etwa 5 Millionen Euro kosten.

Im Jahr 2019 hatte das EU-Parlament eine Richtlinie zum Schutz von sogenannten Whistleblowern verabschiedet. Die Richtlinie sollte von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern habe die Ampelregierung ein besonders ambitioniertes Meldegesetz geschaffen, bei dem Unternehmen als "eine Art Hilfspolizei"-Dienststelle instrumentalisiert werden, kommentierte Achgut.com die besonders eifrige Umsetzung dieses Gesetzes zur künftigen Denunziation in Deutschland.

Die Informanten werden insofern besonders geschützt, als Repressalien gegen sie strafrechtlich mit bis zu 50.000 Euro verfolgt würden, während falsche Beschuldigungen straflos bleiben sollen. Zudem erhalten Informanten einen besonderen Kündigungsschutz. Diese neuen Meldestellen würden einem Denunziantentum Tür und Tor öffnen, kommentiert das Nachrichtenportal. Untersuchungen zufolge sei der Unterschied zwischen einer Meldung und einer Denunziation häufig nur gering. Kriminologen hätten diesbezüglich auch schon seit Langem vor dem Missbrauch von Online-Strafanzeigen gewarnt. Wenn man keinem Polizeibeamten mehr gegenüber säße, der jemanden über die Folgen einer möglichen Falschaussage belehre, würden manche Menschen dazu verleitet, strafbare Merkmale zu erfinden.

Wer anderen Menschen vermeintliche Straftaten unterstelle, sich aber damit nicht an die Polizei, sondern neuerdings an die Meldestellen wenden würde, hätte auch häufig auch ganz andere, persönliche Motive: "Manche erhoffen sich persönliche Vorteile, andere wollen sich für etwas rächen, viele suchen schlicht nach Anerkennung. Auch Schadenfreude – ein Wort, das es nur im Deutschen gibt – kann eine Rolle spielen." Mit der drohenden Denunziation würde nicht nur die Meinungsfreiheit bedroht. Die Einrichtung der Meldestellen könnte auch sukzessive die Sozialbeziehungen unter den Menschen vergiften:

"Denn wer bei jeder Tätigkeit und jedem Gespräch daran denken muss, dass einer Meldestelle davon Mitteilung gemacht werden könnte, entwickelt einen Argwohn, wie man ihn sonst nur aus Diktaturen kennt."

Deutschlands historische Erfahrungen würden diese Warnungen bestätigen.

Mehr zum Thema - "Sonneborn zum "Digital Services Act": Von der Leyen zerschlägt Grundrechte und streut Desinformation" 

Quelle

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugrunde, die mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen wurde. Hier weiterlesen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19_de_schutz_hinweisgebender_personen-946698

Siehe auch: Ahrtal: Wer Katastrophen verschwinden lassen will, braucht Denunzianten, hier weiterlesen

 
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In diesen Wochen wurden in Deutschland weitestgehend unbemerkt rund 100.000 Meldestellen gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz =(Denunziationsgesetz "HinSchG"), "unter dem Deckmantel: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG, durch die Parteien von: #CDU / #CSU #FDP #SPD #DieGRÜNEN, unter Enthaltung: #DieLINKE)", eingerichtet. Dort können Bürger Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen. Kritiker befürchten – neben einer Welle von Denunziationen – auch die Selbstzensur der freien Meinungsäußerung. hier weiterlesen https://gegenwart-seit-1945.blogspot.com/2023/08/hinweisgeberschutzgesetz-hunderttausend.html auch verfügbar unter: www.DenunziationsGesetz.friedlicher-protest.de

Meinung zum Denunziationsgesetz


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