Donnerstag, 15. Februar 2024

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs - Artikel 29 Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften - "Die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen verjähren nicht". Artikel 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Strafverfolgung/Anklage gegen zahlreiche Justizminister, Juristen und Bundespräsidenten Deutschlands!
 
Begründung:
 
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Es ist höchste Dringlichkeit geboten, bevor die Neufaschisten aus Deutschland in den restlichen Staaten - Europas, dort das Recht auch noch abschaffen!

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