Einnahme experimenteller Spritze mit Todesfolge gleicht Selbstmord
Die Begründung hat es jedenfalls in sich: Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung an die Familie, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen (und darunter fällt auch die Corona-Impfung) von der Polizze explizit ausgeschlossen ist. Die Familie verklagt die Versicherung folglich, verliert aber. Der Richter stellt fest: Hier weiterlesen
cc: siehe auch
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