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Freitag, 1. September 2023

Der Medienmainstream verschweigt konsequent die Vierfachimpfung des bayerischen Fitnessinfluencers. Eine Medienkritik von Milosz Matuschek.

Woran starb der bayerische Fitnessinfluencer Johannes Lindner? - eine Medienkritik


Sie war zunächst auf seinem Blog erschienen:
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/woran-starb-johannes-lindner

#JohannesLindner​ #Joesthetics​ #Fitness #Influencer #Impfung #Medienkritik #MiloszMatuschek #RadioMünchen​

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Dienstag, 29. August 2023

Ein Aufsatz zweier Juristen könnte die gesamte Rechtsgrundlage vieler Impfungen ins Wanken bringen. Abertausenden Ärzten würden dann Strafverfahren drohen – und Impfopfer hätten vor Gericht beste Karten.

Warum das so ist, erklärt Mit-Autor Gebauer im Interview.

Nüchterne juristische Analyse mit politischer Sprengkraft einer Atombombe.

Links zum anderen Gebauer-Interview zum Great Reset: 

https://youtu.be/B3mk8QSZInE

Quelle: Boris Reitschuster.de auf Rumble

Der juristische Fachaufsatz „Ärztliche Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ von Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. jur. Katrin Gierhake ist am 27. Juli 2023 in der Neuen Juristischen Wochenschrift erschienen; die jedem Juristen vertraute Fundstelle für den Artikel lautet: NJW 2023, 2231ff.

 

Beschreibung Suchmaschine
Abertausenden Ärzten würden dann Strafverfahren drohen – und Impfopfer hätten vor Gericht beste Karten. Parteien - Politiker- Mitgliederhaftung Corona
 
Meta-Keywords
#Corona #Impfung #Haftung # Biontech #Moderna #Corona-Impfung #Parteienhaftung #Politikerhaftung #Mitgliederhaftung 
 
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Siehe auch
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Im April des Vorjahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung mehrheitlich unbemerkt von der Bevölkerung im Jahre 2020 essenzielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten COVID-19-Impfstoffe außer Kraft gesetzt hatte. Um eine zügige Implementierung der neuartigen mRNA-Wirkstoffe zu ermöglichen, wurde dafür extra eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung" (MedBVSV) erlassen, um darüber viele bisher gängige und bewährte Ablaufprocedere außer Kraft zu setzen. Im Januar 2022 stellte Bundeskanzler Olaf Scholz, neben vorherigen Aktionen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), höchstpersönlich die Kampagne " Impfen hilft" vor.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet nun in einem Artikel (Bezahlschranke) darüber, dass "erste Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Amtshaftung" seitens Bürgern mit Impfschäden erhoben worden seien. Mehrere Klagen, betreut durch die Kanzlei Steinbock & Partner, stützen sich dabei "auf unzureichende Aufklärung in Arztpraxen". Weiter heißt es in dem Artikel zu den Inhalten der Klageschriften:

"Da die impfenden Ärzte als Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung gehandelt hätten, habe die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung für deren Fehler einzustehen. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt."

In dem Artikel werden aktuelle Beispiele und Details zu Klagen von Betroffenen dargestellt. So etwa klagt eine 56-jährige Frau vor dem Landgericht Gera, aufgrund der Folgenachwirkungen nach Erhalt einer Impfung des Produkts Comirnaty des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech im Dezember 2021. Den Streitwert der Klage, ausgehend von den lebenseinschränkenden Beschwerden, beziffert der Anwalt dabei auf rund 226.000 Euro. Dazu heißt es in dem Artikel:

"Mitte Januar 2022 sei die Mandantin wegen einer Sinusvenenthrombose stationär im Krankenhaus behandelt worden. Die Krankenhausärzte hätten den zuständigen Stellen eine Impfkomplikation gemeldet. Die Klägerin sei nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden, auch nicht über die damals schon bekannten Komplikationen sogenannter thromboembolischer Geschehen, so der Anwalt."

Gerichtlich muss jetzt geklärt werden, ob die finale Verantwortlichkeit bei der verabreichenden medizinischen Person oder dem Bund, als verantwortliche Institution von Vorgabenänderungen im MedBVSV, zu ermitteln ist. So wurde in Paragraf 4 des MedBVSV neu formuliert:

"Die nach § 77 AMG zuständige Bundesoberbehörde kann im Einzelfall anordnen, dass abweichend von den §§ 10 und 11 AMG Arzneimittel ohne eine Kennzeichnung und Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln erforderlich ist."

Unter den Folgen der Auswirkungen einer Sinusvenenthrombose – wie Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen – leide die Klagende bis heute. Ihren Beruf als Verkäuferin könne sie weiterhin nicht ausüben. In einem anderen dargestellten Fall, eingereicht beim Landgericht Detmold, muss sich das Gericht mit der Schmerzensgeldforderung einer 37-jährigen Frau befassen. Über diesen Fall heißt es in dem Artikel:

"Die Klägerin war im Fe­bruar 2022 in der Praxis einer Allgemeinmedizinerin mit dem Corona-Impfstoff Spikevax des amerikanischen Herstellers Moderna geimpft worden. Ein Arzt-Patienten-Gespräch habe nicht stattgefunden. Noch im selben Monat sei es zu einem vollständigen Verlust der Körperbehaarung (Alopecia universalis) gekommen, unter dem die Frau weiterhin leide."

Ein dementsprechendes Phänomen, der "Ursächlichkeit zwischen einer Impfung mit dem verabreichten Wirkstoff und dem Auftreten von Alopezie", sei mittlerweile in der medizinischen Fachliteratur nachweislich vorzufinden. Eine weitere Anpassung des MedBVSV lautet:

"Abweichend von § 84 AMG unterliegen pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich der Auswirkungen der Anwendung der in § 1 Absatz 2 genannten Produkte nicht der Haftung, wenn diese Produkte durch das Bundesministerium als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers in den Verkehr gebracht werden."

Bereits im Mai dieses Jahres klagte die seitens der FAZ genannte Kanzlei im Namen einer betroffenen Impfgeschädigten in Bayern. Auch diese Frau erhielt den Wirkstoff Comirnaty von BioNTech. Laut einem Blogeintrag würde dabei die Kanzlei "eine dreistellige Zahl von Geschädigten" betreuen, die ausgehend von ihren Leiden über diesen Weg versuchen würden "Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Corona-Impfschäden geltend zu machen." Auch in diesem Fall lautet der Vorwurf:

"Eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Impfung erfolgte nicht."

Die Frau leidet aktuell unter "einem hyperkeratotisches Ekzem an der rechten Hand", welches sie als Rechtshänderin im Alltag "stark einschränken" würde. Diese Klage hat einen Streitwert von 157.000 Euro. Über den erlebten Vorgang ihrer Impfung heißt es in dem Beitrag:

"Eine ordnungsgemäße Impfaufklärung lässt sich daher unter 20 Minuten kaum bewerkstelligen. Im vorliegenden Fall gab es kein Arztgespräch über die Impfung, der Geschädigten wurde nicht einmal Zeit gelassen, sich den Aufklärungsbogen auch nur ansatzweise anzusehen.

Sie musste unterzeichnen und wurde dann geimpft. Die Impfung erfolgte zudem nicht durch einen Arzt, sondern durch eine nichtärztliche medizinische Fachkraft (Arzthelferin). Es gab daher überhaupt keine Möglichkeit, sich über die Risiken zu informieren."

"Ansprüche aus Amtshaftung" bestehen laut FAZ-Darlegung nur theoretisch dann, "wenn jemand eine Amtspflicht verletzt, die den Zweck hat, Dritte vor Schäden zu schützen." Zudem muss nachweislich "ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegen, welches ursächlich für den erlittenen Gesundheitsschaden sein müsste." Grundsätzlich kein Fehlverhalten des Impfpersonals liegt vor, "wenn der Patient aufgrund eines generellen Risikos der Impfung einen Schaden erleidet".

Anders wäre es, wenn nachweislich "konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Impfung ein erhöhtes Risiko schwerer Nebenwirkungen und Impfschäden mit sich bringt."

Mehr zum Thema - Das BMG informiert über BioNTech-Abnahmeverpflichtungen und 80 Millionen Impfstoffdosen auf Lager

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Montag, 31. Juli 2023

Nachrichtenvergleich vom 31.7.2023, ARD bis ZDF unter Beobachtung: "Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar, ehrenamtlich - gemeinwohlorientiert: Zusammenfassung aus unabhängigen, freien Medien".

Als vierte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat, sollen "eigentlich" die Leitmedien, hier federführend ARD bis ZDF D-Radio dienen. "Aber leider ist das in Deutschland bekanntlich nur Wunschdenken".
 
🔹 Auch hier die täglichen Nachrichten vergleichen, "um unbefangen - unabhängig, ehrlich informiert zu sein #Odysee #zuJederVollenStunde". 
 

 
🔹 ABENDSCHAU NEWS UPDATE, 31. JULI 2023
 

 
 
 

Nachrichten 🔹 AUF1

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NachDenkSeiten - 🔹 Kanal  

Neueste Sendungen - 🔹 www.Kla.tv


Auch mit deinen Beitragszahlungen wird jeden Tag Kriegspropaganda betrieben. Du kannst es verhindern!

 
So funktioniert es. Quelle: 🔹 Wissenmachtfrei.com
Meta-Keywords
#MachtwechselNiger #DeutschlandChinaHerausforderung #StreumunitionEinsatz #HassAttackeBotschaft #HassEinmischungAusland

Sonntag, 23. Juli 2023

WIR SIND VON WAHNSINNIGEN UMZINGELT! 😱 Diesen Wahnsinn JETZT stoppen! UNBEDINGT: TEILEN – TEILEN - TEILEN! Moskitos greifen an – rette sich wer kann!

 

Entsetzliche Fakten, aber auch erste verblüffende Auswege: Ein 2015 bewilligtes Patent: "System zur Freisetzung giftiger Mücken aus der Luft.“ Zu militärischen Zwecken könnten die Mücken Malaria übertragen, um Krankheiten auszulösen, oder sie könnten viel ansteckendere Erreger und Viren verwenden." Hinter unserem Rücken sind bereits Hunderte Millionen von Gen- Mücken in die Umwelt freigesetzt worden. Quelle: offizielle Internetseiten der UN und die US-Umweltschutzbehörde EPA, die 2022 die Freisetzung von bis zu 2,4 Millionen genetisch veränderten Moskitos genehmigt hat.

👉 Original: www.kla.tv/26586

👉 Quellen: www.kla.tv/26586/pdf

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Patent: System zur Freisetzung giftiger Mücken in die Luft
https://patents.justia.com/patent/8967029RTS, S Malaria-Impfstoff
https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/q-a-on-rts-s-malaria-vaccineBioNTech startet klinische Phase-1-Studie für Malaria-Impfstoffprogramm BNT165 | BioNTech
https://investors.biontech.de/news-releases/news-release-details/biontech-initiates-phase-1-clinical-trial-malaria-vaccine/Information der UN: Mit Moskitos bestückte Drohnen
https://news.un.org/en/story/2018/04/1007672Mücken spritzen Impfstoffe
https://www.n-tv.de/wissen/Muecken-spritzen-Impfstoffe-article779815.htmlGates-finanziertes Unternehmen setzt Moskitos frei
https://tkp.at/2023/07/10/malaria-faelle-nach-dem-aussetzen-von-millionen-moskitos-durch-gates-finanziertes-unternehmen-mrna-impfstoffe-vorbereitung/
https://uncutnews.ch/warum-haben-gates-und-das-pentagon-genmanipulierte-gmo-moskitos-in-den-florida-keys-freigesetzt/Gates lässt Mückenschwarm frei
https://rp-online.de/panorama/ausland/malaria-bill-gates-laesst-mueckenschwarm-frei_aid-12423003Unterschiedliche Chargen bei Covid-Impfstoffen
https://childrenshealthdefense.org/defender/pfizer-biontech-covid-vaccine-placebo/?utm_source=luminate&utm_medium=email&utm_campaign=defender-wk&utm_id=20230702
https://www.kla.tv/24758
https://www.kla.tv/21276
...
https://www.youtube.com/watch?v=wS_wW-aMuFI

#Moskitos #BiologischeKriegsfuehrung #Biowaffen #BillGates #CoronaImpfung #NWO #GreatReset #Agenda2030 #WEF #WHO #EU #UNO #Faschismus #Heuschrecken #Mücken

Samstag, 17. September 2022

ARD bis ZDF Nachrichten - Ersatzsendung, vom 17.09.2022, für die Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute - Journal Sendungen. Vergleich zwischen den von den etablierten Parteien korrumpierten u.- vereinnahmten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und tatsächlicher, ehrlicher u.- nachvollziehbarer Berichterstattung.

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MASSENPROTESTE Servus Nachrichten 17. September 2022 – Servus Nachrichten 19:20 SERVUS.TV

 
 
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Der Wegscheider 17. September 2022 – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider SERVUS.TV

 
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Servus am Abend 17. September 2022 – Das Beste der Woche SERVUS.TV


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Kiew nutzt westliche Waffen für Beschuss auf Städte – Mehrere Tote nach "Hunderten Raketenangriffen". Hier weiterlesen.

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Vergleich zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 

ARD bis ZDF - Deutschlandradio


DIE DRAMATISCHE FEHLENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
Fragt Ihr Euch auch häufig, warum ARD und ZDF über politische Themen oft so einseitig, falsch oder gar nicht berichten? Die Antwort ist einfach:

ARD und ZDF sind nicht wirklich frei. Sie sind fest in der Hand der großen Parteien, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen und von dort über die wichtigsten journalistischen Posten mitentscheiden. Im Grunde bieten ARD und ZDF als Propagandasender der großen Parteien „Staatsfernsehen“, üppig finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger Deutschlands.
Dadurch liegt über allen öffentlich bedeutsamen Themen eine Art „politischer Filter“, wie Redakteure des NDR das genannt haben. De facto ist das „Zensur“, die nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes ausdrücklich verboten ist. Sie führt zu Hofberichterstattung, Falschberichterstattung und Meinungsunterdrückung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie „staatsfern“ sind und dass in ihrem Programm „alle gesellschaftlichen Strömungen und Meinungen zu Wort kommen“. Darüber kann man heute nur noch bitter lachen.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht endlich einmal die politische Praxis von ARD, ZDF und allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern unter die Lupe nimmt. Und den Einfluss der großen Parteien und die damit verbundenen anti-demokratiefeindlichen Mauscheleien beschneidet.



Empfehlung

Nachrichtenvergleich vom 06.05.2024, ARD bis ZDF unter Beobachtung: "Aktuelles - Zeitgeschehen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar, ehrenamtlich - gemeinwohlorientiert: Zusammenfassung aus unabhängigen, freien Medien".

Glaube nichts ungeprüft, hinterfrage ALLES, ganz besonders, was bei ARD bis ZDF berichtet wird ⁉️ ➤ Nachrichten AUF1, vom 06. Mai 2024 ➤ NE...