Diese Sanitäts- und Quarantäneregelungen wurden in die 1948 gegründete Weltgesundheitsorganisation WHO als IHR aufgenommen. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der nunmehr seine Ermächtigung in Art. 21 der WHO-Verfassung4 hat und rechtlich bindende Vorschriften für alle WHO-Mitgliedsstaaten enthält. Die IHR (2005) wurden durch das „Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ vom 20. Juli 2007 und durch das „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze“ vom 29. März 2013 in deutsches Recht implementiert.5
Was hier in deutsches Recht implementiert worden ist, ist eine umfassende Überarbeitung der ursprünglichen Sanitäts- und Quarantänevorschriften. Infolge der Anthrax-Anschläge 2001 sowie von SARS 2002 bis 2004 fand eine umfassende Überarbeitung der IHR und damit ein Systemwechsel statt. Der auf wenige Krankheiten und den Handelsschutz beschränkte Ansatz der ursprünglichen Vorschriften wurde für alle für die öffentliche Gesundheit potentiell relevanten Ereignisse geöffnet und verwandelt in ein System aus „Surveillance and Response“ (also Überwachung und Bekämpfung). Inbegriffen war die Verpflichtung zur Schaffung nationaler IHR-Anlaufstellen (National IHR focal points, Art. 4 IHR 2005) mit zahlreichen Melde- und Berichtspflichten an die WHO. Für die BRD ist dies das im Geschäftsbereich des BMG liegende Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Länder (GMLZ). Für alle Belange, die Infektionskrankheiten betreffen, kommt dem RKI eine koordinierende Rolle zu.6
Screenshot/Quelle: H i e r w e i t e r l e s e n
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