„Das Bundeskabinett beschloss in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine Novelle des noch aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Das Energiesicherungsgesetz stamme ursprünglich aus den Zeiten der ersten Ölkrise in den Siebzigerjahren und werde nun einem umfassenden »Update« unterzogen, so das Ministerium. Bund und Behörden sollen bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand bekommen und dann im Wege von Verordnungen nutzen können.
»Als Ultima Ratio ist unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung möglich, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.«
https://www.spiegel.de/wirtschaft/energiekrise-bundesregierung-ruestet-sich-mit-gesetzesaenderung-a-8c8e7a87-c52d-4032-89ea-ecafedade9b7
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