Mittwoch, 26. Oktober 2022

ARD bis ZDF Nachrichten - Ersatzsendung, vom 26.10.2022 für die Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute - Journal Sendungen. Vergleich zwischen den von den etablierten Parteien korrumpierten u.- vereinnahmten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und tatsächlicher, ehrlicher u.- nachvollziehbarer Berichterstattung.

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26. Oktober 2022 – Servus Nachrichten 19:20 SERVUS.TV

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Beginn einer Zeitenwende? Zahlreiche anti-westliche Proteste in Afrika

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Nachrichten AUF1 vom 26. Oktober 2022

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Wer jetzt noch immer nicht kapiert hat, dass der europäische Faschismus schon wieder von deutschem Boden (Staatsapparat der Bundesrepublik Deutschland) ausgeht, dem ist nicht mehr zu helfen!

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Menschen, die versuchen, über den Krieg in der Ukraine auch von der russischen Seite zu berichten oder Hilfsbedürftige in den neuen russischen Gebieten mit humanitärer Hilfe zu versorgen, werden aus dem öffentlichen Diskurs ausgegrenzt. Meinungs- und Pressefreiheit werden zu hohlen Begriffen. Wer in Zukunft etwas von sich gibt, was wie eine „Verharmlosung der russischen Kriegsverbrechen“ aussieht, der kann nach einer am Donnerstag vom Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung wegen „Volksverhetzung“ bestraft werden. Von Ulrich Heyden.

Quelle: Dieser Beitrag ist auch hier als Audio-Podcast verfügbar.

 

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PASS AUF: Gesetzesverschärfung §130 Strafgesetzbuch | Unbemerkt von der Öffentlichkeit

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Vergleich zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 

ARD bis ZDF - Deutschlandradio


DIE DRAMATISCHE FEHLENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
Fragt Ihr Euch auch häufig, warum ARD und ZDF über politische Themen oft so einseitig, falsch oder gar nicht berichten? Die Antwort ist einfach:

ARD und ZDF sind nicht wirklich frei. Sie sind fest in der Hand der großen Parteien, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen und von dort über die wichtigsten journalistischen Posten mitentscheiden. Im Grunde bieten ARD und ZDF als Propagandasender der großen Parteien „Staatsfernsehen“, üppig finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger Deutschlands.
Dadurch liegt über allen öffentlich bedeutsamen Themen eine Art „politischer Filter“, wie Redakteure des NDR das genannt haben. De facto ist das „Zensur“, die nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes ausdrücklich verboten ist. Sie führt zu Hofberichterstattung, Falschberichterstattung und Meinungsunterdrückung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie „staatsfern“ sind und dass in ihrem Programm „alle gesellschaftlichen Strömungen und Meinungen zu Wort kommen“. Darüber kann man heute nur noch bitter lachen.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht endlich einmal die politische Praxis von ARD, ZDF und allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern unter die Lupe nimmt. Und den Einfluss der großen Parteien und die damit verbundenen anti-demokratiefeindlichen Mauscheleien beschneidet.



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