Sehr geehrter Herr Reichmann, | lange haben wir durchgehalten – doch diesmal hat das Transparenzrecht der Bürger:innen einen Rückschlag erfahren. Es geht um unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zur Prüfung der Parteifinanzen. Unregelmäßigkeiten und sogar illegale Zahlungen sind in der Welt der Parteifinanzen
leider keine Seltenheit. Darum wollte abgeordnetenwatch.de
schon 2016 erreichen, dass die Öffentlichkeit erfährt, ob und wie
verdächtige Parteispenden geprüft werden. Weil die zuständige
Bundestagsverwaltung ihre Unterlagen um jeden Preis unter Verschluss
halten wollte, sind wir damals vor Gericht gezogen. Zwei
Mal sah es so aus, als ob wir öffentliche Kontrolle ausbauen und unsere
Demokratie stärken könnten: In erster und zweiter Instanz bekamen wir
mit unserer Parteispendenklage gegen die Bundestagsverwaltung in allen
Punkten Recht. Doch die Bundestagsverwaltung weigerte sich,
die Urteile anzuerkennen und ging beide Male in Berufung. |
Dann kam 2020 das Schock-Urteil aus Leipzig |
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| Das
Bundesverwaltungsgericht entschied in dritter Instanz vollkommen
überraschend, dass die Transparenzblockade der Bundestagsverwaltung
rechtens sei. In der Konsequenz sollten die Bürger:innen keinen Einblick
in die Prüfung verdächtiger Parteispenden erhalten – ein fatales
Signal! Die
Richterinnen und Richter räumten mit ihrer Entscheidung nicht allein
unsere Transparenzklage ab, sie sollten mit ihrem Grundsatzurteil auch
dafür sorgen, dass der Bereich der Parteifinanzen und deren Prüfung für
Journalist:innen und die Öffentlichkeit in Zukunft kaum noch zugänglich
werden
würde. Der
Richterspruch hat uns damals alle kalt erwischt, denn nach den Urteilen
in erster und zweiter Instanz waren wir optimistisch, auch in Leipzig
Erfolg zu haben. Um das Urteil und seine weitreichenden Folgen doch noch abzuwenden, haben wir im letzten Schritt Ende 2020 Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht – wir waren überzeugt, dass das Urteil gegen das verfassungsmäßige
Informationsrecht der Bürger:innen verstoßen hatte. |
| Lange
mussten wir auf eine Antwort aus Karlsruhe
warten – letzte Woche haben wir mit dem Bescheid des Gerichts die
schlechten Nachrichten erhalten: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht
zur Entscheidung angenommen. [...] Diese Entscheidung ist unanfechtbar." Diese
Nachricht ist für uns alle sehr enttäuschend, denn sie zementiert, dass
der Bereich der Parteifinanzen öffentlicher Einsicht und Kontrolle
entzogen wird. Sechs Jahre lang haben wir durchgehalten um das Informationsrecht der Bürger:innen zu stärken – diesmal konnten wir uns nicht durchsetzen. Die
Transparenzverweigerung der Bundestagsverwaltung und die abgewiesene
Verfassungsbeschwerde zeigen, dass mehr Öffentlichkeit im politischen
Betrieb kein Selbstläufer ist. Genau wie bei unseren übrigen
Transparenzklagen und Recherchen, müssen wir oftmals einen langen und
beschwerlichen Weg gehen – dieser ist am Ende leider nicht immer von
Erfolg gekrönt. Wie geht es nun weiter? Die Bundestagsverwaltung muss und wird von sich aus nun
keine Transparenz im Prüfbereich dubioser Parteispenden schaffen. Darum ist es umso wichtiger, dass abgeordnetenwatch.de
als Transparenzinitiative dafür sorgt, dass Missstände in und
Einflussnahme auf die Politik ans Licht kommen. Genau das tun wir mit
investigativen Recherchen, weiteren Transparenzklagen und Kampagnen im
politischen Berlin. Dieser
Tage prüfen wir etwa eine mögliche Klage gegen das
Bundesverkehrsministerium, wegen geheimer Lobbykontakte zur Porsche AG.
Und wir arbeiten an Recherchen zur mächtigen Rüstungslobby. Rückschläge gehören bei unserer Arbeit für eine gerechte Politik dazu
– wichtig ist, dass wir weitermachen. Das können wir, wenn wir die
Unterstützung aus der Bevölkerung bekommen, denn unsere Arbeit ist
spendenfinanziert. Mit einer einmaligen oder monatlichen Spende,
ermöglichen Sie unsere Anstrengungen auch in Zukunft. Egal wie hoch,
jeder Beitrag hilft uns sehr. | | |
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Herzliche Grüße |
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Da bleibt kein Zweifel mehr. Die herrschende Politik betreibt derzeit die totale Zerstörung des Mittelstands, zugunsten der Globalisten, hin zum Great Reset. Die Beweislast hierzu ist überwältigend. Allgegenwärtig!
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"Industrieller und wirtschaftlicher Selbstmord" – Protest in Wien gegen Russland-Sanktionen
"Linke" Gewalt gegen Polizisten: Eskalationen bei Gegenprotest zu "Ami, go home"-Demo in Leipzig
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Gravierende Veröffentlichung: Autohaus-Sterben in Deutschland
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Neues Gutachten von Dr. Traindl: „Masken im Einsatz gegen einen Virus, sind ein Mittel zur Verbreitung irrationaler Angst.“
Ing.
Dr. Helmut Traindl, Geschäftsführer der Traindl-consult,
veröffentlichte am 20. Oktober 2022 ein neues Gutachten zur
„Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende
Auswirkungen“. Auf 191 Seiten legt er ausführlich den Stand der
Wissenschaft dar. Nun stellt sich die Frage, welcher „Nutzen“ diesen,
von Traindl erwähnten Risiken überhaupt noch entgegensteht. Finden Sie
die Antwort in dieser Sendung.
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Vergleich zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
ARD bis ZDF - Deutschlandradio
DIE DRAMATISCHE FEHLENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
Fragt Ihr Euch auch häufig, warum ARD und ZDF über politische Themen oft so einseitig, falsch oder gar nicht berichten? Die Antwort ist einfach:
ARD und ZDF sind nicht wirklich frei. Sie sind fest in der Hand der großen Parteien, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen und von dort über die wichtigsten journalistischen Posten mitentscheiden. Im Grunde bieten ARD und ZDF als Propagandasender der großen Parteien „Staatsfernsehen“, üppig finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger Deutschlands. Dadurch liegt über allen öffentlich bedeutsamen Themen eine Art „politischer Filter“, wie Redakteure des NDR das genannt haben. De facto ist das „Zensur“, die nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes ausdrücklich verboten ist. Sie führt zu Hofberichterstattung, Falschberichterstattung und Meinungsunterdrückung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie „staatsfern“ sind und dass in ihrem Programm „alle gesellschaftlichen Strömungen und Meinungen zu Wort kommen“. Darüber kann man heute nur noch bitter lachen.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht endlich einmal die politische Praxis von ARD, ZDF und allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern unter die Lupe nimmt. Und den Einfluss der großen Parteien und die damit verbundenen anti-demokratiefeindlichen Mauscheleien beschneidet.
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27. November 2022 – Servus Nachrichten 19:20 SERVUS.TV
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