Sonntag, 27. November 2022

ARD bis ZDF Nachrichten - Ersatzsendung, vom 27.11.2022, für die Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute - Journal Sendungen. Vergleich zwischen den von den etablierten Parteien korrumpierten u.- vereinnahmten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, und tatsächlicher - ehrlicher, realistischer, nachvollziehbarer Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Reichmann,


lange haben wir durchgehalten – doch diesmal hat das Transparenzrecht der Bürger:innen einen Rückschlag erfahren.

Es geht um unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zur Prüfung der Parteifinanzen.

Unregelmäßigkeiten und sogar illegale Zahlungen sind in der Welt der Parteifinanzen leider keine Seltenheit. Darum wollte abgeordnetenwatch.de schon 2016 erreichen, dass die Öffentlichkeit erfährt, ob und wie verdächtige Parteispenden geprüft werden. Weil die zuständige Bundestagsverwaltung ihre Unterlagen um jeden Preis unter Verschluss halten wollte, sind wir damals vor Gericht gezogen.

Zwei Mal sah es so aus, als ob wir öffentliche Kontrolle ausbauen und unsere Demokratie stärken könnten: In erster und zweiter Instanz bekamen wir mit unserer Parteispendenklage gegen die Bundestagsverwaltung in allen Punkten Recht. Doch die Bundestagsverwaltung weigerte sich, die Urteile anzuerkennen und ging beide Male in Berufung.

Dann kam 2020 das Schock-Urteil aus Leipzig


Das Bundesverwaltungsgericht entschied in dritter Instanz vollkommen überraschend, dass die Transparenzblockade der Bundestagsverwaltung rechtens sei. In der Konsequenz sollten die Bürger:innen keinen Einblick in die Prüfung verdächtiger Parteispenden erhalten – ein fatales Signal!

Die Richterinnen und Richter räumten mit ihrer Entscheidung nicht allein unsere Transparenzklage ab, sie sollten mit ihrem Grundsatzurteil auch dafür sorgen, dass der Bereich der Parteifinanzen und deren Prüfung für Journalist:innen und die Öffentlichkeit in Zukunft kaum noch zugänglich werden würde.

Der Richterspruch hat uns damals alle kalt erwischt, denn nach den Urteilen in erster und zweiter Instanz waren wir optimistisch, auch in Leipzig Erfolg zu haben.

Um das Urteil und seine weitreichenden Folgen doch noch abzuwenden, haben wir im letzten Schritt Ende 2020 Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht – wir waren überzeugt, dass das Urteil gegen das verfassungsmäßige Informationsrecht der Bürger:innen verstoßen hatte.

Antwort aus Karlsruhe


Lange mussten wir auf eine Antwort aus Karlsruhe warten – letzte Woche haben wir mit dem Bescheid des Gerichts die schlechten Nachrichten erhalten: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. [...] Diese Entscheidung ist unanfechtbar."

Diese Nachricht ist für uns alle sehr enttäuschend, denn sie zementiert, dass der Bereich der Parteifinanzen öffentlicher Einsicht und Kontrolle entzogen wird. Sechs Jahre lang haben wir durchgehalten um das Informationsrecht der Bürger:innen zu stärken – diesmal konnten wir uns nicht durchsetzen.

Die Transparenzverweigerung der Bundestagsverwaltung und die abgewiesene Verfassungsbeschwerde zeigen, dass mehr Öffentlichkeit im politischen Betrieb kein Selbstläufer ist. Genau wie bei unseren übrigen Transparenzklagen und Recherchen, müssen wir oftmals einen langen und beschwerlichen Weg gehen – dieser ist am Ende leider nicht immer von Erfolg gekrönt.

Wie geht es nun weiter? Die Bundestagsverwaltung muss und wird von sich aus nun keine Transparenz im Prüfbereich dubioser Parteispenden schaffen. Darum ist es umso wichtiger, dass abgeordnetenwatch.de als Transparenzinitiative dafür sorgt, dass Missstände in und Einflussnahme auf die Politik ans Licht kommen. Genau das tun wir mit investigativen Recherchen, weiteren Transparenzklagen und Kampagnen im politischen Berlin.

Dieser Tage prüfen wir etwa eine mögliche Klage gegen das Bundesverkehrsministerium, wegen geheimer Lobbykontakte zur Porsche AG. Und wir arbeiten an Recherchen zur mächtigen Rüstungslobby.

Rückschläge gehören bei unserer Arbeit für eine gerechte Politik dazu – wichtig ist, dass wir weitermachen. Das können wir, wenn wir die Unterstützung aus der Bevölkerung bekommen, denn unsere Arbeit ist spendenfinanziert. Mit einer einmaligen oder monatlichen Spende, ermöglichen Sie unsere Anstrengungen auch in Zukunft. Egal wie hoch, jeder Beitrag hilft uns sehr.

 
 
 
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Herzliche Grüße


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Da bleibt kein Zweifel mehr. Die herrschende Politik betreibt derzeit die totale Zerstörung des Mittelstands, zugunsten der Globalisten, hin zum Great Reset. Die Beweislast hierzu ist überwältigend. Allgegenwärtig!

 
 

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"Industrieller und wirtschaftlicher Selbstmord" – Protest in Wien gegen Russland-Sanktionen

"Linke" Gewalt gegen Polizisten: Eskalationen bei Gegenprotest zu "Ami, go home"-Demo in Leipzig

 

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Gravierende Veröffentlichung: Autohaus-Sterben in Deutschland

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Neues Gutachten von Dr. Traindl: „Masken im Einsatz gegen einen Virus, sind ein Mittel zur Verbreitung irrationaler Angst.“

 
 
Ing. Dr. Helmut Traindl, Geschäftsführer der Traindl-consult, veröffentlichte am 20. Oktober 2022 ein neues Gutachten zur „Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen“. Auf 191 Seiten legt er ausführlich den Stand der Wissenschaft dar. Nun stellt sich die Frage, welcher „Nutzen“ diesen, von Traindl erwähnten Risiken überhaupt noch entgegensteht. Finden Sie die Antwort in dieser Sendung. [weiterlesen]
 

Vergleich zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 

ARD bis ZDF - Deutschlandradio


DIE DRAMATISCHE FEHLENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
 
Fragt Ihr Euch auch häufig, warum ARD und ZDF über politische Themen oft so einseitig, falsch oder gar nicht berichten? Die Antwort ist einfach:

ARD und ZDF sind nicht wirklich frei. Sie sind fest in der Hand der großen Parteien, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen und von dort über die wichtigsten journalistischen Posten mitentscheiden. Im Grunde bieten ARD und ZDF als Propagandasender der großen Parteien „Staatsfernsehen“, üppig finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger Deutschlands.
Dadurch liegt über allen öffentlich bedeutsamen Themen eine Art „politischer Filter“, wie Redakteure des NDR das genannt haben. De facto ist das „Zensur“, die nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes ausdrücklich verboten ist. Sie führt zu Hofberichterstattung, Falschberichterstattung und Meinungsunterdrückung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie „staatsfern“ sind und dass in ihrem Programm „alle gesellschaftlichen Strömungen und Meinungen zu Wort kommen“. Darüber kann man heute nur noch bitter lachen.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht endlich einmal die politische Praxis von ARD, ZDF und allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern unter die Lupe nimmt. Und den Einfluss der großen Parteien und die damit verbundenen anti-demokratiefeindlichen Mauscheleien beschneidet.



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27. November 2022 – Servus Nachrichten 19:20 SERVUS.TV

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